Aktuelles
Kündigungsschutz: Neues vom Bundesarbeitsgericht
Wenn in einem Betrieb eine so genannte Massenentlassung droht, muss der Arbeitgeber rechtzeitig vorher die Arbeitsagentur informieren. So kann diese versuchen, die Folgen der drohenden Kündigungen möglichst früh zu bekämpfen und die Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Das...
